Tazkira
Papier-Tazkira oder E-Tazkira beglaubigt ins Deutsche.
Mehr erfahren →Der entscheidende Unterschied
Viele Menschen suchen bei Google nach „Dolmetscher Persisch“, obwohl sie eine Geburtsurkunde, Tazkira, Shenasnameh, Heiratsurkunde oder ein Zeugnis auf Deutsch benötigen. Für diese schriftlichen Unterlagen ist eine beglaubigte Übersetzung die passende Leistung.
Senden Sie alle Seiten als gut lesbare Scans oder Fotos. Sie erhalten den Gesamtpreis und die Bearbeitungszeit schriftlich, bevor Sie einen Auftrag erteilen. Die beglaubigte Ausfertigung wird bundesweit per Post versandt.
Häufig gemeinte Dokumente
Papier-Tazkira oder E-Tazkira beglaubigt ins Deutsche.
Mehr erfahren →Personenstandsdokument einschließlich Einträgen und Randvermerken.
Mehr erfahren →Schulzeugnisse, Diplome und Notenspiegel vollständig übersetzen lassen.
Mehr erfahren →Ohne Telefonat
Dokumentart, Zielbehörde und Seitenzahl kurz angeben.
Alle Vorder- und Rückseiten vollständig und gut lesbar übermitteln.
Gesamtpreis und Bearbeitungszeit prüfen und erst danach entscheiden.
Kurz erklärt
Ein Dolmetscher überträgt gesprochene Sprache bei einem Termin. Ein Übersetzer bearbeitet schriftliche Dokumente. Für eine Tazkira, Shenasnameh, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder ein Zeugnis benötigen Sie daher einen ermächtigten Übersetzer.
Ja. Wenn ein schriftliches Dokument aus Persisch (Farsi) oder Dari ins Deutsche übertragen und beglaubigt werden soll, können Sie die Unterlagen digital zur Prüfung senden und erhalten vorab ein schriftliches Angebot.
Nein. Für die Prüfung und den Kostenvoranschlag genügen in der Regel gut lesbare Scans oder Fotos aller Seiten. Anfrage, Angebot und Rückfragen können vollständig schriftlich erfolgen.
Der Schwerpunkt dieser Website liegt auf schriftlichen Übersetzungen. Wenn Sie tatsächlich einen Dolmetscher für einen Termin benötigen, senden Sie Datum, Ort, Anlass und erwartete Dauer bitte schriftlich. Die Verfügbarkeit wird im Einzelfall geprüft; ein Telefonanruf ist nicht erforderlich.
Schriftliche Übersetzung
Starten Sie die schriftliche Anfrage. Ein Anruf oder persönlicher Besuch ist nicht erforderlich.
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